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Inklusion und Förderung

Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention soll das allgemeine Bildungssystem jedem zugänglich sein. Die Beschulung von Kindern mit Behinderung soll in den Regelunterricht integriert werden und eine veränderte Haltung zur Überwindung von Diskriminierungen bewirken.

In Kooperation mit dem regionalen Beratungs- und Förderzentrum Bodelschwingh-Schule, Hofheim (rBFZ) bietet die Weingartenschule Schüler*innen mit Förderbedarfen nach intensiver Beratung in einem Förderausschuss die Möglichkeit, durch differenzierende Materialien, handlungsorientierte Herangehensweisen und zusätzliche Beratungsangebote am Unterricht der Regelschule teilzunehmen.

Alle Schüler*innen mit festgestelltem lernzielgleichem Förderschwerpunkt bekommen z.B. durch das Klassenumfeld viele Sprachvorbilder, die sich positiv auf die Sprache auswirken. Bei schriftlichen Arbeiten wird durch den sogenannten Nachteilsausgleich den Schüler*innen geholfen, ihr Wissen unter Beweis zu stellen, ohne an der Schriftsprache zu scheitern (z.B. mehr Lückentexte als freie Texte, Schreibassistenz, Verbindungsaufgaben, mehr Zeit).

Die Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden durch spezielle Wahlpflichtkurse und Praktika ab Klasse 7 auf den Berufsorientierten Abschluss vorbereitet. Andere Förderschwerpunkte sind Sprache, sozial-emotionale Entwicklung oder Hören.

Ein spezielles Gremium der Schule, das Schulteam, bestehend aus Schulleitung, Lehrkräften der Regelschule, des rBFZs, Mitarbeiter*innen der Schulsozialarbeit und des Zentrums für Beratung und Erziehungshilfe im Main-Taunus-Kreis (ZeBiM), berät regelmäßig im 6-wöchigen Turnus über die Lernenden, damit die Beschulung der Kinder mit besonderem Förderbedarf schülerorientiert und flexibel verläuft.

Ziele:

  • gemeinsame Beschulung von Schüler*innen mit und ohne festgestelltem Förderbedarf
  • Schüler*innen im Sozialgefüge der Schule und der Gesellschaft selbstsicher zu mündigen Bürger*innen erziehen
  • Hinführung zum Berufsorientierten Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen

Jahrgangsstufe:

5. – 9. Schuljahr


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