LRS

Förderung für Schüler mit LRS

Rechtliche Rahmenbedingungen – Auszug aus dem Förderkonzept:

Seit 1. August 2006 ist die Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (VOLLR) in Verbindung mit dem Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Funktionsbeeinträchtigungen, Behinderungen oder besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben oder Rechnen in Kraft . Mehr als bisher werden die Schulen in die Pflicht genommen, verbindliche Standards für förderdiagnostisches Handeln aufzustellen: Das reicht vom Erkennen der ‚besonderen Schwierigkeiten’ über die Durchführung von Fördermaßnahmen mit Beratung der Eltern bis zur Dokumentation des Förderprozesses im individuellen Förderplan.

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Das komplette Förderungskonzept im PDF-Format finden Sie in unserem Downloadbereich, Stichwort Förderkonzepte.

 

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