Krankmeldung / Fehlzeit
Bei Krankheit melden Sie Ihr Kind bitte bis zum Beginn der 1. Stunde per Mail krank. Finden Arzttermine usw. während der Schulzeit statt, so melden Sie Ihr Kind bitte auch per Mail für diesen Zeitraum ab. Sollte darüber hinaus Ihr Kind an einer AG/WPU am Nachmittag teilnehmen, fügen Sie bitte noch die Mailadresse der Kursleitung hinzu. Die Krankmeldung erfolgt bitte an:
Klassenleitung (E-Mail-Adresse finden Sie unter "Unser Kollegium")
in cc: entsprechende Kursleitung (E-Mail-Adresse finden Sie unter "Unser Kollegium")
Beurlaubungen vom Unterricht
Der Schulbesuch ist Pflicht. Eine Beurlaubung ist nur aus wichtigen Gründen möglich und muss von den Erziehungsberechtigten beantragt werden. Beurlaubungen dürfen nicht dazu dienen, Ferien zu verlängern oder Vergünstigungen zu nutzen.
Bei bis zu 2 Tagen ist die Klassenlehrkraft berechtigt, den Antrag zu genehmigen. Bei längeren Zeiten oder direkt vor/nach den Ferien muss der Antrag über die Klassenleitung an die Schulleitung gestellt werden.
Wichtig: Vor den Ferien muss der Antrag spätestens 4 Wochen vor Beginn der Beurlaubung, direkt nach den Ferien muss der Antrag spätestens 4 Wochen vor Ferienbeginn gestellt werden. Der Antrag wird in die Schülerakte aufgenommen. Bei Krankheit direkt vor/nach den Ferien muss ein Attest vorgelegt werden.
Hinweis: Wer als Erziehungsberechtigte die Schulpflicht verletzt, handelt ordnungswidrig. Dies kann zu einer Geldbuße führen.
Formular
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 2 Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 29.04.2014 lautet:
„Schülerinnen und Schüler können in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag ihrer Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler auf ihren Antrag vom Unterricht beurlaubt werden. Die Entscheidung trifft die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, bei Beurlaubung für einen Zeitraum von mehr als zwei Tagen und in Verbindung mit Ferien die Schulleiter. Bei einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist der Antrag spätestens 4 Wochen vor dem Beginn der Beurlaubung schriftlich zu stellen. (…)“
