Gute Schule braucht klare Regeln. Sie schaffen Orientierung, schützen das Recht aller auf ungestörtes Lernen und geben Sicherheit im täglichen Miteinander. Deshalb verfügt die Weingartenschule über einen verbindlichen Regel- und Maßnahmenkatalog.

Der Katalog ist ein zentraler Baustein unserer sozialwirksamen Schule. Er legt fest, wie bei Regelverstößen gehandelt wird, und sorgt dafür, dass vergleichbare Situationen transparent, nachvollziehbar und verlässlich bearbeitet werden.

Regeln geben Orientierung – Maßnahmen zeigen Grenzen

Wo Menschen zusammen lernen und arbeiten, entstehen unterschiedliche Interessen und auch Konflikte. Entscheidend ist, wie damit umgegangen wird.

Bei Regelverstößen setzen wir deshalb auf ein abgestuftes Vorgehen. Pädagogische Maßnahmen stehen dabei im Vordergrund: Gespräche, Ermahnungen, Vereinbarungen oder andere geeignete Schritte sollen dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler ihr Verhalten reflektieren und verändern.

Maßnahmen werden angemessen zum jeweiligen Verhalten getroffen. Bei wiederholtem oder schwerwiegendem Fehlverhalten können weitergehende Maßnahmen erforderlich werden. Ordnungsmaßnahmen richten sich nach den Vorgaben des Hessischen Schulgesetzes und der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses. Auch hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Die Erziehungsvereinbarung

Ein wichtiger Bestandteil unseres Regel- und Maßnahmenkatalogs ist die Erziehungsvereinbarung. Sie schafft eine verbindliche Grundlage für die Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Schule.

Im Mittelpunkt stehen konkrete Erwartungen und gemeinsame Ziele: Wie kann das Verhalten so verändert werden, dass Lernen und Unterrichten wieder zuverlässig gelingen?

Bei wiederholtem Fehlverhalten kann eine solche Vereinbarung mit individuellen Zielsetzungen verbunden werden. Das Hessische Schulrecht sieht Erziehungsvereinbarungen ausdrücklich als Möglichkeit vor, Schule und Elternhaus bei der gemeinsamen Ausgestaltung des Erziehungsauftrags zu unterstützen. Bei gehäuftem Fehlverhalten kann sie auch Bestandteil eines individuellen Förderplans sein.

Wenn Unterricht nicht mehr möglich ist

Der Anspruch auf guten Unterricht gilt für alle. Wenn das Verhalten einer Schülerin oder eines Schülers den Unterricht so erheblich beeinträchtigt, dass ein geordnetes Lernen nicht mehr möglich ist, müssen Lehrkräfte handeln.

Dabei unterscheiden wir zwischen pädagogischen Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen. Ein Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Schultages kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Ordnungsmaßnahme durch die Schulleitung erfolgen. Weitergehende Ordnungsmaßnahmen sind an ein geregeltes Verfahren gebunden.

Verlässlich für alle

Der Regel- und Maßnahmenkatalog schafft einen gemeinsamen Rahmen für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte. Regeln werden nicht erst dann wichtig, wenn etwas schiefgeht. Sie machen vorher deutlich, was wir voneinander erwarten.

So verbindet der Katalog zwei Dinge, die für eine sozialwirksame Schule zusammengehören: klare Grenzen und pädagogische Unterstützung.

Unser Ziel ist nicht, möglichst viele Maßnahmen einzusetzen. Unser Ziel ist, verlässliche Lernbedingungen zu sichern, Fehlverhalten zu bearbeiten und Schülerinnen und Schüler darin zu unterstützen, Verantwortung für ihr eigenes Handeln zu übernehmen.

Dokument

Regel- und Maßnahmenkatalog (Stand Juli 2024, PDF)