Die Digitalisierung der Weingartenschule ist in vollem Gange!
Die Weingartenschule unterrichtet ihre Schülerinnen und Schüler unter Beachtung der schulinternen Medienkompetenzen in folgenden Anwendungsbeispielen:
- Besprechung und Bewilligung der Einverständniserklärung sowie der Datenschutzinformation und Nutzungsordnung durch Eltern und Schülerinnen und Schüler während des Einschulungsprozesses (Fotos, Schul-Emailadresse, WLAN)
- Bereitstellung für eine WLAN-Nutzung durch Nutzungsvertrag mit MTK
- Kennenlernen der EDV-Räume durch den Fach- oder Klassenlehrer: Regeln und Nutzungsbedingungen in den Fachräumen; Benutzung der Hardwaregeräte und Bedienung der Software (Einloggen über das Serversystem KNE Schooladmin; Accountzuweisung durch MTK, Weiterleitung intern über den EDV-Beauftragten)
- EDV-Unterricht in den Hauptschul- und Gymnasialjahrgänge 8 oder Realschuljahrgängen 7 und 8 (siehe EDV- Curriculum)
- Grundsätzliches Erlernen der Arbeit mit dem Computer im Fach- oder EDV-Unterricht: Umgang mit dem Desktop-Rechner mit angeschlossenem Bildschirm, teilweise integriertem DVD-Laufwerk, USB-Anschlüsse, Tastatur, Maus, Drucker und die Möglichkeit, über dem Lehrerrechner einen Beamer anzusteuern
- Nutzung der Softwarepakete für einzelne Unterrichtsfächer (Bildbearbeitung, Audio, Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationssoftware, Geometrieprogramm, Software für einfaches Programmieren, LegoRobotics)
- Internetsuche; Kinder oder fachbezogene Suchmaschinen; Nutzung von YouTube oder vom Medienzentrum bereitgestellte Videos und Lernsoftware
- Anwendungssoftware für LRS oder Integrationskinder im Nachmittagsprogramm der Schule
- iPads zum Ausleihen für das Homeschooling sowie die Nutzung im regulären Unterricht
- iPads 1 zu 1 Lösung für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 durch Ausleihvertrag mit MTK
- Anton App Schullizenz
- Taskcards MTK Lizenz
- BigBlueButton Videokonferenzsystem
- Office 365 für Schülerinnen und Schüler (Schul-Emailadresse, kostenloses Office-Paket für die Desktopanwendungen
- Nutzung des Schulportals Hessen
Homeschooling:
Das Konzept der Weingartenschule zur Online-Beschulung baut auf den Vorgaben des Hessischen Kultusministeriums und des Schulträgers MTK auf.
Wie machen wir Online-Beschulung?
– Webkonferenz BigBlueButton BBB
Dieses System wird vom Hessischen Kultusministerium unterstützt und gefördert. Des Weiteren haben wir dieses System in mehreren Klassen erprobt. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten einen Link zu einem Klassenchatroom. BigBlueButton kann über die gängigen Internetbrowser geöffnet werden und ist daher geräteunabhängig.
– Einrichtung von Email-Adressen für alle Schülerinnen und Schüler zur Nutzung der Plattform TEAMS
Als zusätzliche Plattform wird momentan TEAMS bzw. Office 365 für Schülerinnen und Schüler eingerichtet. Die Nutzungsordnung für die Verwendung von Microsoft (Office) 365 ist auf unserer Homepage zu finden. Zur Verwendung ist allerdings ein Email-Account mit schulischer Email-Adresse (z.B. max.mustermann@s.weingartenschule.de) notwendig. Zum Einrichten dieses Accounts ist eine schriftliche Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Verteilung der entsprechenden Vordrucke erfolgt über die Klassenleitung bzw. die Fachlehrkraft, die Rückgabe über die Klassenleitungen und kann über den Downloadbereich eingesehen werden.
– Schulportal
Bei einer Quarantäne einzelner Klassen oder der ganzen Schule bleibt das Schulportal ein unterstützendes Mittel bei der Online-Beschulung und wird darüber hinaus vom Kollegium aktuell unterrichtsbegleitend als fachliche Unterstützungsmöglichkeit genutzt.
– Einverständniserklärung Videokonferenzsysteme (BigBlueButton/Teams)
Bevor eine Videoübertragung überhaupt geschaltet werden kann, bedarf es der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Die Verteilung der entsprechenden Vordrucke erfolgt über die Klassenleitung bzw. die Fachlehrkraft, die Rückgabe über die Klassenleitungen.
– Wann machen wir Online-Beschulung?
Wenn Schülerinnen und Schüler selbst zur Risikogruppe gehören bzw. wenn ein Angehöriger zur Risikogruppe gehört
- Teilweise Zuschaltung zum Unterricht über BBB (nur möglich, wenn die Einverständniserklärung der ganzen Klasse bzw. der ganzen Lerngruppe vorliegt)
- Feste Sprechzeiten mit den Fachlehrern (telefonisch oder Online)
- Schulportal
Wenn eine oder mehrere Klassen in Quarantäne muss
- Unterricht nach Stundenplander Klassen durch die entsprechenden Fachlehrkräfte per Direktschaltung der Online-systeme (BBB oder TEAMS)
bzw. Aufgabenstellung über das Schulportal.
Wenn die ganze Schule in Quarantäne muss
- Unterricht nach Plan über Online-Systeme und Aufgabenstellung über das Schulportal
Wenn eine Lehrkraft in Quarantäne muss
- Bei Nichterkrankung: Zuschaltung per Video über Beamer zur Unterrichtsstunde oder Bereitstellung von Unterrichtsmaterial für die Vertretungskraft bzw. über das Schulportal
- Bei Erkrankung: Vertretungsunterricht
Was ist, wenn Schülerinnen und Schüler kein passendes Endgerät zu Hause haben?
Wir haben von dem Land Hessen 90 iPads erhalten, die für Schülerinnen und Schüler vorgesehen sind, die kein passendes Endgerät zu Hause zur Verfügung haben. Diese können bei uns ausgeliehen werden. Voraussetzung ist WLAN zu Hause. Empfohlen wird eine Haftpflichtversicherung.
Wie wird das Kollegium geschult?
Das Kollegium wird regemäßig durch interne und externe Fortbildungen sowie innerhalb von pädagogischen Tagen zum Thema Digitalisierung geschult.