Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention soll das allgemeine Bildungssystem jedem zugänglich sein. Die Beschulung von Kindern mit Behinderung soll in den Regelunterricht integriert werden und eine veränderte Haltung zur Überwindung von Diskriminierungen bewirken.
In Kooperation mit dem regionalen Beratungs- und Förderzentrum Bodelschwingh-Schule, Hofheim (rBFZ) bietet die Weingartenschule Schüler*innen mit Förderbedarfen nach intensiver Beratung in einem Förderausschuss die Möglichkeit, durch differenzierende Materialien, handlungsorientierte Herangehensweisen und zusätzliche Beratungsangebote am Unterricht der Regelschule teilzunehmen.
Alle Schüler*innen mit festgestelltem lernzielgleichem Förderschwerpunkt bekommen z.B. durch das Klassenumfeld viele Sprachvorbilder, die sich positiv auf die Sprache auswirken. Bei schriftlichen Arbeiten wird durch den sogenannten Nachteilsausgleich den Schüler*innen geholfen, ihr Wissen unter Beweis zu stellen, ohne an der Schriftsprache zu scheitern (z.B. mehr Lückentexte als freie Texte, Schreibassistenz, Verbindungsaufgaben, mehr Zeit).
Die Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden durch spezielle Wahlpflichtkurse und Praktika ab Klasse 7 auf den Berufsorientierten Abschluss vorbereitet. Andere Förderschwerpunkte sind Sprache, sozial-emotionale Entwicklung oder Hören.
Im Schulteam treffen sich regelmäßig die vier Mitarbeiterinnen des ZeBiM Teams West, zuständig für die Weingartenschule, die Schulsozialarbeiterin Viola Schaade, die vier Förderschullehrkräfte vom rBFZ (regionales Bildungs- und Förderzentrum) und die Hauptschulzweigleiterin Frau Faller. Inhaltlich werden pädagogische und soziale, auch psychologische Aspekte der betreffenden Schüler erläutert. Nach der best practise Vorgehensweise werden besonders gelungene als auch besonders herausfordernde Fälle beraten. Darüber hinaus geht es um das Hinzuziehen außerschulischer Beratungsstellen und um die Dokumentationspflicht bestehender Institutionen gegenüber. Besonders der Erziehungsauftrag der Schule steht hier im Vordergrund.
Ziele:
- gemeinsame Beschulung von Schüler*innen mit und ohne festgestelltem Förderbedarf
- Schüler*innen im Sozialgefüge der Schule und der Gesellschaft selbstsicher zu mündigen Bürger*innen erziehen
- Hinführung zum Berufsorientierten Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen
Jahrgangsstufe:
5. – 9. Schuljahr